Title: GEWERBEABFÄLLE ENTSORGEN – SO GEHT ES RICHTIG
Author: Rudolf Ernenputsch GmbH &amp; Co.KG
Published: 18. Januar 2021
Last modified: 19. März 2026

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# GEWERBEABFÄLLE ENTSORGEN – SO GEHT ES RICHTIG

 Veröffentlicht am 18. Januar 202119. März 2026 von [Rudolf Ernenputsch GmbH & Co.KG](https://www.ernenputsch-transporte.de/author/rudolf-ernenputsch-gmbh-co-kg/)

Seit August 2017 gilt die aktuelle Gewerbeabfallverordnung. Die Regelungen betreffen
alle Betriebe in Deutschland, die Bau- und Abbruchabfälle sowie gewerbliche Siedlungsabfälle
erzeugen.

Durch eine **umfassende Verordnung zur Abfalltrennung** sollen ein effizientes Recycling
und eine Reduktion der Müllverbrennung ermöglicht werden. Wir von der [Rudolf Ernenputsch GmbH & Co.KG](https://www.ernenputsch-transporte.de/)
zeigen es Ihnen.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Abfallarten und Trennung](https://www.ernenputsch-transporte.de/gewerbeabfaelle-entsorgen-so-geht-es-richtig/?output_format=md#abfallarten-und-trennung)
 2. [Verpflichtungen und Dokumentation](https://www.ernenputsch-transporte.de/gewerbeabfaelle-entsorgen-so-geht-es-richtig/?output_format=md#verpflichtungen-und-dokumentation)
 3. [Ausnahmen von der Trennungspflicht](https://www.ernenputsch-transporte.de/gewerbeabfaelle-entsorgen-so-geht-es-richtig/?output_format=md#ausnahmen-von-der-trennungspflicht)
 4. [Entsorgungswege und Recycling](https://www.ernenputsch-transporte.de/gewerbeabfaelle-entsorgen-so-geht-es-richtig/?output_format=md#entsorgungswege-und-recycling)
 5. [Fazit](https://www.ernenputsch-transporte.de/gewerbeabfaelle-entsorgen-so-geht-es-richtig/?output_format=md#fazit)

## Abfallarten und Trennung

Bei der Kategorisierung von Abfällen werden verschiedene Bereiche unterschieden.
Unter **Bau- und Abbruchabfälle** fallen Kunststoffe, Glas, Metalle, Bitumengemische,
Dämmmaterial, Holz, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik. Zu den **gewerblichen
Siedlungsabfällen** gehören Glas, Kunststoffe, Papier, Pappe, Karton, Bioabfälle,
Metalle und – jetzt neu – Textilien und Holz sowie weitere Abfälle, wie zum Beispiel
Sonderabfälle. Der Abfall muss dabei in der Regel schon **am Entstehungsort **in
entsprechenden Containern getrennt werden, das heißt auf der Baustelle oder im Betrieb.

## Verpflichtungen und Dokumentation

Die **Dokumentationspflichten **geben vor, dass die komplette Entsorgung festgehalten
werden muss. Dabei müssen Entsorgungsweg und Mengen genau dokumentiert werden. Das
gilt sowohl für nicht getrennte als auch für getrennte Abfälle. 

Außerdem ist eine **Nachweisführung **notwendig,** **d. h. dass bei getrennten Abfällen,
die zum Recycling oder zur Wiederverwendung gegeben werden, ein Nachweis über die
Menge und den Rest des Abfalls benötigt wird. Bei Ihrer ansässigen Handwerkskammer
bekommen Sie vorgefertigte Formulare für Ihre Dokumentation. Bei der **Nutzung von
Lageplänen und Bildern **muss Ihr Betrieb die getrennte Müllsammlung via Bilder,
Lageplänen und Belegen aus der Praxis nachweisen. Bei der Dokumentation sollten 
Sie folgende Schritte beachten:

 * Analyse der zu trennenden Abfälle
 * Handskizze der Positionierung der dokumentationspflichtigen Container
 * Bestätigung der Entsorger, dass vermischter Abfall zur Sortieranlage gebracht
   wurde
 * Bestätigung der Entsorger, dass getrennter Abfall stofflich verwertet wird
 * Archivierung von Dokumentationsformularen, Rechnungen, Übernahme- und Wiegescheinen
   sowie der Kontaktinformationen der Entsorger

 © adobeStock/philipk76

## Ausnahmen von der Trennungspflicht

Ist eine getrennte Sammlung **nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht realisierbar**,
muss ein Betrieb den Abfall nicht vor Ort trennen. Diese Ausnahme tritt zum Beispiel
in Kraft, wenn nicht genug Platz für mehrere Container vorhanden ist, die Verschmutzungen
zu hoch sind und die Abfallmenge zu klein ist oder das Material unlösbar verbunden
ist. 

Wenn Sie den Abfall aus diesen Gründen nicht trennen können, müssen Sie **dokumentieren**,
weshalb Sie die getrennte Sammlung technisch oder finanziell nicht umsetzen können.
Bei der Dokumentation von Bau- und Abbruchabfällen gibt es eine **Bagatellgrenze**:
Wenn weniger als zehn Kubikmeter Abfall entstehen, müssen Betriebe das nicht schriftlich
festhalten.

## Entsorgungswege und Recycling

 * **Recyclingvorgaben:** Wenn die Abfalltrennung nicht möglich ist, muss nach den
   Paragrafen vier und neun der Gewerbeabfallverordnung gehandelt werden. Gemischte
   gewerbliche Siedlungsabfälle gehören in die Vorbehandlungsanlage eines Entsorgers.
   Das Gleiche gilt auch für Bau- und Abbruchabfälle, bei denen Metalle, Holz und
   Kunststoffe gemischt wurden.
 * **Verwertungsquoten:** Abbruchabfälle, die zum großen Teil aus Ziegel, Beton,
   Keramik oder Fliesen bestehen, müssen in eine Aufbereitungsanlage eines Entsorgers
   gegeben werden.
 * **Beispiele erfolgreicher Entsorgungsstrategien:** Professionelle Entsorger bieten
   Effizienz und Zuverlässigkeit zu fairen Preisen und setzen auf jahrzehntelange
   Erfahrung in den Bereichen Entsorgung, Transport- und Baustoffgewerbe.

## Fazit

Die **Kontrolle Ihrer vorschriftsgemäßen Mülltrennung** wird von den unteren Abfallbehörden
durchgeführt. Bei falscher oder unvollständiger Dokumentierung sind Strafen von 
bis zu 10.000 Euro möglich. Werden Bau- und Abbruchabfälle sowie Siedlungsabfälle
nicht richtig getrennt, kann es Geldstrafen bis zu 100.000 Euro geben. Achten Sie
daher darauf, lhre **Abfälle präzise zu erfassen** und die Werte kontinuierlich 
festzuhalten, da die Dokumentation der Abfälle in der Regel unumgänglich ist. 

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