GEWERBEABFÄLLE ENTSORGEN – SO GEHT ES RICHTIG

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Seit August 2017 gilt die aktuelle Gewerbeabfallverordnung. Die Regelungen betreffen alle Betriebe in Deutschland, die Bau- und Abbruchabfälle sowie gewerbliche Siedlungsabfälle erzeugen.

Durch eine umfassende Verordnung zur Abfalltrennung sollen ein effizientes Recycling und eine Reduktion der Müllverbrennung ermöglicht werden. Doch wie entsorgen und dokumentieren Sie Ihre Gewerbeabfälle richtig? Wir von der Rudolf Ernenputsch GmbH & Co.KG zeigen es Ihnen.

Abfallarten und Trennung

Bei der Kategorisierung von Abfällen werden verschiedene Bereiche unterschieden. Unter Bau- und Abbruchabfälle fallen Kunststoffe, Glas, Metalle, Bitumengemische, Dämmmaterial, Holz, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik. Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen gehören Glas, Kunststoffe, Papier, Pappe, Karton, Bioabfälle, Metalle und – jetzt neu – Textilien und Holz sowie weitere Abfälle, wie zum Beispiel Sonderabfälle. Der Abfall muss dabei in der Regel schon am Entstehungsort in entsprechenden Containern getrennt werden, das heißt auf der Baustelle oder im Betrieb.

Verpflichtungen und Dokumentation

Die Dokumentationspflichten geben vor, dass die komplette Entsorgung festgehalten werden muss. Dabei müssen Entsorgungsweg und Mengen genau dokumentiert werden. Das gilt sowohl für nicht getrennte als auch für getrennte Abfälle. 

Außerdem ist eine Nachweisführung notwendig, d. h. dass bei getrennten Abfällen, die zum Recycling oder zur Wiederverwendung gegeben werden, ein Nachweis über die Menge und den Rest des Abfalls benötigt wird. Bei Ihrer ansässigen Handwerkskammer bekommen Sie vorgefertigte Formulare für Ihre Dokumentation. Bei der Nutzung von Lageplänen und Bildern muss Ihr Betrieb die getrennte Müllsammlung via Bilder, Lageplänen und Belegen aus der Praxis nachweisen. Bei der Dokumentation sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Analyse der zu trennenden Abfälle
  • Handskizze der Positionierung der dokumentationspflichtigen Container
  • Bestätigung der Entsorger, dass vermischter Abfall zur Sortieranlage gebracht wurde
  • Bestätigung der Entsorger, dass getrennter Abfall stofflich verwertet wird
  • Archivierung von Dokumentationsformularen, Rechnungen, Übernahme- und Wiegescheinen sowie der Kontaktinformationen der Entsorger
© adobeStock/philipk76

Ausnahmen von der Trennungspflicht

Ist eine getrennte Sammlung nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht realisierbar, muss ein Betrieb den Abfall nicht vor Ort trennen. Diese Ausnahme tritt zum Beispiel in Kraft, wenn nicht genug Platz für mehrere Container vorhanden ist, die Verschmutzungen zu hoch sind und die Abfallmenge zu klein ist oder das Material unlösbar verbunden ist. 

Wenn Sie den Abfall aus diesen Gründen nicht trennen können, müssen Sie dokumentieren, weshalb Sie die getrennte Sammlung technisch oder finanziell nicht umsetzen können. Bei der Dokumentation von Bau- und Abbruchabfällen gibt es eine Bagatellgrenze: Wenn weniger als zehn Kubikmeter Abfall entstehen, müssen Betriebe das nicht schriftlich festhalten.

Entsorgungswege und Recycling

  • Recyclingvorgaben: Wenn die Abfalltrennung nicht möglich ist, muss nach den Paragrafen vier und neun der Gewerbeabfallverordnung gehandelt werden. Gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle gehören in die Vorbehandlungsanlage eines Entsorgers. Das Gleiche gilt auch für Bau- und Abbruchabfälle, bei denen Metalle, Holz und Kunststoffe gemischt wurden.
  • Verwertungsquoten: Abbruchabfälle, die zum großen Teil aus Ziegel, Beton, Keramik oder Fliesen bestehen, müssen in eine Aufbereitungsanlage eines Entsorgers gegeben werden.
  • Beispiele erfolgreicher Entsorgungsstrategien: Professionelle Entsorger bieten Effizienz und Zuverlässigkeit zu fairen Preisen und setzen auf jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Entsorgung, Transport- und Baustoffgewerbe.

Fazit

Die Kontrolle Ihrer vorschriftsgemäßen Mülltrennung wird von den unteren Abfallbehörden durchgeführt. Bei falscher oder unvollständiger Dokumentierung sind Strafen von bis zu 10.000 Euro möglich. Werden Bau- und Abbruchabfälle sowie Siedlungsabfälle nicht richtig getrennt, kann es Geldstrafen bis zu 100.000 Euro geben. Achten Sie daher darauf, lhre Abfälle präzise zu erfassen und die Werte kontinuierlich festzuhalten, da die Dokumentation der Abfälle in der Regel unumgänglich ist.