CONTAINER AUF ÖFFENTLICHEM GRUND – CHECKLISTE ZUR ABSPRACHE MIT DEN BEHÖRDEN

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Wenn Sie einen Umzug planen oder Ihre Immobilie sanieren möchten, gilt es, Ungebrauchtes auszusortieren und für eine fachgerechte Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu sorgen. Da im privaten Bereich eine Mülltonne dafür zu klein ist und außerdem nicht alle Stoffe über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, stehen für solche Aktionen Container zur Verfügung.

Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von per se größeren Geschäftsräumen sind auf Container angewiesen, um die in der Regel großvolumigen Abfälle ordentlich entsorgen zu können. Unser Containerdienst, die Rudolf Ernenputsch GmbH & Co. KG, steht Interessierten in und um Remscheid und Solingen nicht nur mit den passenden Entsorgungslösungen, sondern auch mit relevanten Ratschlägen zur Seite. Welche Aspekte Sie bei einem Container auf öffentlichem Grund beachten müssen, das erfahren Sie in diesem Artikel.

© adobeStock/Studio Porto Sabbia

WELCHE CONTAINER GIBT ES UND WOFÜR SIND SIE DA?

Die Container zur Müllentsorgung gibt es in verschiedenen Ausführungen, abhängig von der zu entsorgenden Müllart sowie dessen Volumen. Containerdienste wie unserer haben in der Regel alle möglichen Containertypen vor Ort. Dabei werden die folgenden wichtigsten Abfallarten unterschieden:

  • Altholz
  • Bauschutt
  • Baumischabfall
  • Grün- & Gartenabfall
  • Gewerbeabfälle
  • Schrotte & Metalle

Der kleinste Container ist ein Kleincontainer, der ein Volumen von 1 cbm hat und aufgrund seiner geringen Maße bequem auf dem eigenen Grundstück platziert werden kann.

Ein Abrollcontainer ist eher flach und kann so bequemer bestückt werden, was gerade bei einem größeren Fassungsvermögen praktisch ist. Die Abrollcontainer haben ein Volumen zwischen 7 und 35 cbm und sind damit flexibler einsetzbar als die Minicontainer.

Neben den Abrollcontainern sind auch sogenannte Absetzcontainer in verschiedenen Größen von 3 bis 10 cbm erhältlich. Diese sind kürzer, aber dafür höher als die Abrollcontainer.

Es kommt immer wieder vor, dass sich in der Nacht Fremde an einem Container zu schaffen machen und die Gelegenheit nutzen, Ihren eigenen Müll kostenfrei zu entsorgen. Dabei kommt es unweigerlich zu einer Vermischung der Abfallarten, was zu erhöhten Kosten für Sie führt. Um Ihren Container vor derartigen Übergriffen zu schützen, gibt es Container mit Deckel. Diese können Sie bei Bedarf verschließen.

WAS MUSS BEACHTET WERDEN, WENN DER CONTAINER AUF ÖFFENTLICHEM GRUND STEHT?

Wenn Sie einen Container bestellen und diesen in der Auffahrt Ihres Hauses oder auf Ihrem Firmengelände und damit auf Ihrem Grundstück deponieren, dann stellt dies kein Problem dar. Wenn Sie jedoch nicht genügend Platz haben und der Container deshalb ganz oder teilweise auf einem öffentlichen Gelände steht, dann ist dies nicht so ohne Weiteres möglich.

Da dieser Platz von der Allgemeinheit genutzt wird, können Sie ihn nicht einfach für sich beanspruchen. Sie benötigen daher unbedingt eine Stellgenehmigung, die von der Stadt oder Kommune ausgestellt wird. Geregelt ist die Vorgabe im Straßengesetz, nach dem eine Genehmigung benötigt wird, wenn eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus verwendet wird. Beantragen können Sie eine Genehmigung bei der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt.

Wichtig: Das Aufstellen eines Containers ohne Genehmigung kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Je nach Kommune und Schwere des Verstoßes können Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro verhängt werden. In schweren Fällen, etwa bei Gefährdung des Straßenverkehrs, sind sogar höhere Strafen möglich.

Die Genehmigungsdauer ist in der Regel zeitlich begrenzt. Üblicherweise werden Stellgenehmigungen für einen Zeitraum von 7 bis 14 Tagen ausgestellt. Bei längeren Bauvorhaben kann eine Verlängerung beantragt werden. Beachten Sie, dass eine rechtzeitige Verlängerung vor Ablauf der ursprünglichen Genehmigung erfolgen muss.

Regionale Zuständigkeit in Solingen: In Solingen ist die Container-Stellgenehmigung beim Stadtdienst Verkehr zu beantragen. Die Antragstellung sollte mindestens 5 Werktage vor der geplanten Containeraufstellung erfolgen.

Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung im Überblick:

  • Beantragen Sie die Stellgenehmigung möglichst frühzeitig, da die Bearbeitung des Antrags einige Zeit dauern kann.
  • Tragen Sie unbedingt eine Kopie der Genehmigung bei sich, damit Sie diese auf Anfrage vorzeigen können.
  • Kümmern Sie sich zusätzlich um die Einrichtung einer Halteverbotszone. Mit dieser können Sie den gewünschten Bereich für eine bestimmte Zeit sichern, damit wirklich nur Sie den Platz dort nutzen dürfen.

Halten Sie sich weiterhin an folgende Pflichten:

  • Blockieren Sie nicht den Zugang zu öffentlichen Versorgungseinrichtungen (Wasser und Strom).
  • Bringen Sie eine Warntafel an, um Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vor dem Hindernis zu warnen.
  • Entfernen Sie Schutt und Schmutz, der eventuell über die Ränder des Containers gefallen ist. Die Straße muss so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurde.

Handelt es sich um einen sehr großen Container, der einen beträchtlichen Teil der Straße auch in der Breite beansprucht, dann müssen eventuell Verkehrsschilder aufgestellt werden, da Warntafeln dort nicht mehr ausreichen, um das Risiko für Unfälle zu minimieren.

UNTERLAGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG

Für die Beantragung einer Stellgenehmigung für Ihren Container benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Antragsformular: Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Sie können es in den meisten Fällen auch online herunterladen.
  • Lageplan: Eine Skizze oder ein Plan, der den genauen Standort des Containers zeigt.
  • Zeitraum: Genaue Angaben über den Aufstell- und Abholtermin des Containers.
  • Containergröße: Länge, Breite und Höhe des geplanten Containers.
  • Verkehrssicherungskonzept: Bei stark befahrenen Straßen kann ein detailliertes Konzept zur Verkehrssicherung erforderlich sein.
  • Personalausweis oder Gewerbeanmeldung: Zum Nachweis Ihrer Identität bzw. Ihres Unternehmens.

Kosten für die Genehmigung

Die Gebühren für eine Stellgenehmigung variieren je nach Kommune erheblich. In der Regel können Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Grundgebühr: 30 bis 100 Euro für die Bearbeitung des Antrags
  • Tagesgebühr: 0,50 bis 5 Euro pro Tag und Quadratmeter beanspruchter Fläche
  • Halteverbotszone: Zusätzlich 50 bis 150 Euro, falls erforderlich
  • Eilzuschlag: Bei kurzfristigen Anträgen kann ein Zuschlag von 50 % bis 100 % erhoben werden

In Solingen beträgt die Verwaltungsgebühr etwa 50 Euro, zuzüglich einer täglichen Sondernutzungsgebühr von ca. 1 Euro pro Quadratmeter.

© adobeStock/Birgit Reitz-Hofmann

WAS SIE SONST NOCH BEACHTEN SOLLTEN

Achten Sie darauf, dass Sie den Container richtig befüllen. Entsorgen Sie in dem bestellten Container ausschließlich die dafür vorgesehenen Abfallstoffe. Haben Sie z. B. einen Container für Gartenabfälle bestellt und es befinden sich Wertstoffe darin, dann werden die Kosten entsprechend berechnet und Sie müssen diese zusätzlich tragen.

Stellen Sie Container nur auf festem Untergrund auf. Andernfalls hat der Container keinen optimalen Halt und es besteht das Risiko, dass er wegrutscht oder umkippt.
Weiterhin sollte der Container nicht unter niedrigen Bäumen stehen und auch nicht hinter einem Fahrzeug.

Sie sollten vor der Bestellung eines Containers bei einem Containerdienst genau überlegen, wie viel Platz Sie brauchen. Wenn Sie nur grob schätzen und einen Container mieten, der viel größer ist als nötig, verursachen Sie sich unnötige Mehrkosten. Lassen Sie sich dahingehend unbedingt bei unserem Containerdienst beraten, wie Sie am besten den für Sie passenden Container finden.